Ersparnis

Neuregelung zur Besteuerung von Energieerzeugnissen

Am 29.06. hat der Bundesrat die vom Bundestags-Finanzausschuss eingebrachte Beschlussempfehlung (Drucksache 16/2007) zum neuen Energiesteuergesetz zugestimmt.

Damit ist eine Gleichstellung von Erd- und Flüssiggas und eine Steuerbegünstigung bis 31.12.2018 beschlossen.

Das neue Gesetz ist am 31.08.2006 in Kraft getreten.

Von der Ökosteuer sind beide Kraftstoffe nicht betroffen. 

laufende Betriebskosten

Die Nachrüstung von Fahrzeugen mit Erd- oder Flüssiggas ist auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten für viele zu empfehlen. So lassen sich mit Flüssiggas ca. 40% und mit Erdgas bis zu 50% der laufenden Betriebskosten der Fahrzeuge einsparen.

Preisvergleich Treibstoffe 

weitere Einsparpotentiale

Weitere Einsparungen können sich durch geringere Versicherungsbeiträge (einige Versicherungen haben einen Öko-Tarif mit bis zu 15%-Ersparnis) bzw. durch weniger Reparaturen am Fahrzeug (Erd- bzw. Flüssiggas sorgen durch Ihre hohe Klopffestigkeit für eine sanftere Verbrennung und daduch für eine Schonung des Motors und geringere Geräuschbelästigung) ergeben.

Für Gewerbetreibende mit kleinen Flotten ergeben sich durch die Anschaffung einer eigenen Tanklstelle besonders im Flüssiggasbereich weitere Einsparpotentiale.

Zu diesen und allen anderen Themen in Bezug auf die Gasnachrüstung beraten wir Sie jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 16.00 - 18.00 Uhr im Schloss Biesdorf (Alt-Biesdorf 55, 12683 Berlin).
Desweiteren beantworten wir Ihre Fragen natürlich gern per Telefon oder Email.

Mehrkosten 2007 für Benzin- bzw. Dieselfahrzeuge

ADAC Mehrkosten 2007 


 
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